Erste Einschränkungen der Schifffahrt aufgrund fallender Pegelstände
Zuverlässigkeit der Güterschifffahrt aktuell weiterhin gegeben
(16.11.2012 / sya)
Trotz der derzeit an deutschen
Flüssen vorherrschenden niedrigen Wasserstände ist auf die Binnenschifffahrt
weiterhin Verlass. Bei zahlreichen Binnenschiffen kommt es durch das
Niedrigwasser in seinem jetzigen Ausmaß zu keinerlei Einschränkungen. Einige
große Binnenschiffe können jedoch nicht mehr bis an ihre Auslastungsgrenze
beladen werden. Trotzdem können die Binnenschifffahrtsunternehmer ihre
Lieferverpflichtungen in aller Regel einhalten. Dies teilt der Bundesverband
der Deutschen Binnenschiffahrt e.V. (BDB) anlässlich der anhaltenden
Trockenheit und der damit verbundenen fallenden Pegelstände auf frei
fließenden Flüssen wie dem Rhein mit. Staugeregelte Flüsse und Kanäle sind
von diesem Problem zurzeit nicht betroffen.
Die Binnenschifffahrt ist
traditionell gekennzeichnet durch ein Leben und Arbeiten am natürlichen
Fluss. Hierzu gehört, dass sich die Branche je nach Jahreszeit auf
wechselnde Wasserstände einstellen muss. Es ist wichtig zu wissen, dass der
an den Pegeluhren abzulesende Pegelstand nicht die Tiefe der Fahrrinne
angibt. Die für die Binnenschifffahrt nutzbare Tiefe des Flusses ist
regional unterschiedlich deutlich größter als der an der Pegeluhr angezeigte
Wert.
Die Binnenschifffahrtsunternehmen
beweisen in Niedrigwasserperioden ihre Flexibilität: Um die gleiche Menge
Güter zu transportieren wie bei höheren Wasserständen können zusätzliche
Fahrten nötig werden. Dies ist zeit- und kostenintensiv und macht den
Gütertransport aufwendiger, bedroht aber in keiner Weise die Existenz der
Unternehmer in der Binnenschifffahrt. Zwischen den
Binnenschifffahrtsunternehmern und deren Kunden – der verladenden Wirtschaft
– kann individuell ein so genannter Kleinwasserzuschlag vereinbart werden.
Vertraglich wird dann unter Zugrundelegung eines Referenzpegels vereinbart,
dass ab dem Erreichen eines bestimmten Pegelstandes Zuschläge durch die
Kunden zu entrichten sind. Die Zuschläge sind in der Regel gestaffelt nach
einzelnen Pegelständen. Es können zudem Grenzwerte für Neuverhandlungen
festgelegt werden. Der so genannte Kleinwasserzuschlag ist nicht gesetzlich
geregelt, sondern stellt einen Handelsbrauch dar, durch den eine
Kompensation der durch Niedrigwasser entstehenden finanziellen Nachteile für
die Binnenschifffahrtstreibenden erfolgen soll.
Ergiebige Regenfälle im
Oberrheingebiet, durch die die Pegelstände wieder deutlich steigen würden,
sind für die nächsten Tage nicht vorhergesagt. Die aktuellen Pegelstände
sämtlicher Bundeswasserstraßen sind unter
www.elwis.de in der Rubrik „Gewässerkundliche Informationen“ abzurufen. ■
|